Digitale Signatur / "Unterschrift" im Netz
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Wozu eine digitale Signatur?Im elektronischen Bereich steigt der Bedarf, v.a. geschäftliche Handlungen wie Verträge rechtsverbindlich vorzunehmen. Wenngleich auch zahlreiche Verträge formlos möglich sind, stellt sich zudem oft das Problem des Nachweises der Identität des Erklärenden und Integrität des Inhalts einer Erklärung.Elektronische Daten können jedoch weder wie Papierdokumente eigenhändig unterschrieben, noch schriftgutachterlich überprüft werden. Daher bedarf es insoweit eines neuen Mittels: einer elektronischen Unterschrift. |
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Deren Funktion soll durch die digitale Signatur erfüllt werden.
Seit dem 22. Mai 2001 ist das neue Signaturgesetz in Kraft (Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 16. Mai 2001, BGBl. I, S. 876); veröffentlicht am 21. Mai 2001. Der Gesetzestext im Original kann unter "http://www.bundesanzeiger.de/" gelesen werden. Auf Grundlage dieses Signaturgesetz bietet eine digitale Signatur im
digitalen Bereich (E-Mail, Online-Verträge,...) eine Lösung
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