Digitale Signatur / "Unterschrift" im Netz
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Wozu eine digitale Signatur?

Im elektronischen Bereich steigt der Bedarf, v.a. geschäftliche Handlungen wie Verträge rechtsverbindlich vorzunehmen. Wenngleich auch zahlreiche Verträge formlos möglich sind, stellt sich zudem oft das Problem des Nachweises der Identität des Erklärenden und Integrität des Inhalts einer Erklärung.Elektronische Daten können jedoch weder wie Papierdokumente eigenhändig unterschrieben, noch schriftgutachterlich überprüft werden. Daher bedarf es insoweit eines neuen Mittels: einer elektronischen Unterschrift.
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Deren Funktion soll durch die digitale Signatur erfüllt werden.
Dabei übernimmt die digitale Signatur die Funktion eines elektronischen Siegels, mit dem digitale Daten vor Manipulation geschützt werden.

Seit dem 22. Mai 2001 ist das neue Signaturgesetz in Kraft (Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 16. Mai 2001, BGBl. I, S. 876); veröffentlicht am 21. Mai 2001. Der Gesetzestext im Original kann unter "http://www.bundesanzeiger.de/" gelesen werden.

Auf Grundlage dieses Signaturgesetz bietet eine digitale Signatur im digitalen Bereich (E-Mail, Online-Verträge,...) eine Lösung für folgende Problembereiche:

  • bei Schriftformerfordernissen (Verträgen, aber auch gerichtlichen Schriftsätzen,...)
  • Identität des Erklärenden
  • Integrität des Inhalts einer Erklärung.
Im folgenden werde ich in Grundzügen erklären, wie eine digitale Signatur funktioniert, woher man eine bekommt und auch aus juristischer Sicht aufzeigen, wo und wie eine solche Signatur schon eingesetzt werden darf (auszugsweise !).


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